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Betreuungsweisung
 
Die Betreuungsweisung ist eine vom Jugendgericht verhängte, befristete sozialpädagogische Individualmaßnahme unterschiedlicher Betreuungsintensität. Straffällig gewordene Jugendliche erhalten durch die Jugendgerichte die Auflage an einer Betreuungsweisung teilzunehmen.

Im Jugendgerichtsgesetz heißt es unter § 10:
"Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen, sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person ( Betreuungshelfer) zu unterstellen."

Die Ausgestaltung der Betreuungsweisung ist sehr verschieden, doch das gemeinsame Kennzeichen ist ihre Orientierung an der Persönlichkeit des Jugendlichen.

Sie soll als Alternative zu freiheitsentziehenden
Maßnahmen wie Freizeit-, Dauerarrest oder Haft verstanden werden.

Jugendliche im Alter von 14-20 Jahren erhalten durch das
Jugendgericht die Auflage, an einer Betreuungsweisung teilzunehmen. Das Jugendgericht legt die Betreuungszeit fest, die in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten liegt.

Im Mittelpunkt stehen individuelle Probleme der Jugendlichen wie z. B. Arbeitslosigkeit, Schulschwierigkeiten, Obdachlosigkeit oder
geringes Rechtsbewusstsein.
Neben der Bewältigung der persönlichen Probleme werden auch erlebnispädagogische Maßnahmen durchgeführt.
ViA führt die Betreuungsweisung für die Jugendämter der
Städte Bochum und Herne durch.
 
 
 
Ansprechpartnerinnen:
Name    : Frau Anja Kosel
Telefon   : 0234-9554137
Fax       : 0234-9554199
Email    : anja.kosel@via-bochum.de
   
   
   
Name : Frau Helga Saal
Telefon  : 0234-9554136
Fax : 0234-9554199
Email : helga.saal@via-bochum.de

 

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