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Was
ist das?
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| Darstellung: |
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1.
Die Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich und
Konfliktregelung hat 1997 die Arbeit in Bochum aufgenommen.
Auf
der Grundlage des § 46 a StGB richtet die Fachstelle für Täter-
Opfer - Ausgleich in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
Bochum, der Polizei und Bochumer Gerichten dieses Angebot an
Erwachsene im Landgerichtsbezirk Bochum. |
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| Was
ist ein Täter-Opfer-Ausgleich: |
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Jede
Straftat wird im Täter-Opfer-Ausgleich als ein Konflikt
zwischen Schädiger und Geschädigtem gesehen.
Im
Täter-Opfer-Ausgleich kann, mit Unterstützung einer
neutralen Vermittlerin, der Konflikt zwischen Schädiger und
Geschädigtem aufgedeckt, bereinigt und konstruktiv
geschlichtet werden, materielle Wiedergutmachungsleistungen können
vereinbart werden.
Durch diese Maßnahme wird der Konflikt außerhalb der Justiz
gelöst und somit aus der Anonymität strafrechtlicher
Instanzen auf eine private zwischenmenschliche Ebene
transportiert.
Sowohl
Schädiger als auch Geschädigter haben dadurch die Möglichkeit
sich als gleichberechtigte Menschen mit Bedürfnissen und Gefühlen
kennen zulernen und ernst zu nehmen.
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| Was
kann der Geschädigte? |
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Der
Geschädigte kann: |
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Die
persönliche Aussprache mit dem Schädiger kann dem Geschädigten
die Verarbeitung der Tat erleichtern.
Es
wird ihm ein Forum gegeben, um seine Gefühle wie Angst, Wut,
Empörung und Schmerz zum Ausdruck zu bringen. Dabei kann er
Unterstützung bei der Verarbeitung bzw. Verringerung der
materiellen und psychischen Beeinträchtigung bekommen.
Er
wird ernst genommen mit dem was er erlitten hat, und die
Gefahr von Folgekonflikten kann dadurch reduziert werden.
Der
Geschädigte hat die Möglichkeit Wiedergutmachungsleistungen
zu erhalten, die er sonst erst nach einem zusätzlichen und
langwierigen Zivilprozess unter Umständen erhalten würde. |
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| Was
kann der Schädiger ? |
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| Der
Schädiger kann: |
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| Der
Schädiger setzt sich, durch die direkte Begegnung mit dem
Geschädigten, mit dem von ihm begangenen Unrecht und den
Folgen der Tat bewusst auseinander.
Die direkte Konfrontation mit
dem Geschädigten soll eine mögliche Bagatellisierung seines
Handelns, oder der sich für den Geschädigten aus der Tat
ergebenden Folgen reduzieren.
Der Schädiger lernt die
Konsequenzen seiner Tat zu tragen und Verantwortung zu übernehmen.
Durch die Auseinandersetzung
mit der Tat und deren Folgen nimmt er den Geschädigten ernst
und es kann erreicht werden, dass der Schädiger dadurch
Einsichten hinsichtlich seines zukünftigen Verhaltens und
Handelns gewinnt. Gefühle wie Reue oder ein Bedürfnis nach
Entschuldigung können ausgesprochen werden. |
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| Schädiger
und Geschädigter können: |
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Sie
können in der gemeinsamen Auseinandersetzung mit der Tat und
ihren Folgen innerhalb eines Ausgleichsgespräches eine Aussöhnung
erleben und erhalten dadurch die Möglichkeit den sozialen
Rechtsfrieden wieder herzustellen.
Mit
Unterstützung der Vermittlerin wird ihnen ermöglicht, einen
konstruktiven Weg zum Ausgleich des (im)-materiellen Schadens
zu finden.
Durch
die aktive Wiedergutmachung des Schädigers werden
gerichtliche Sanktionen gemindert oder eine
Gerichtsverhandlung vermieden.
Die
soziale Leistung des Schädigers im TOA sollte als Äquivalent
für Strafe anerkannt werden und somit weitere Auflagen überflüssig
machen. |
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| Wann
ist er nötig ? |
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| Wann
ist ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich? |
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| Wenn
der Schädiger die ihm vorgeworfene strafbare Handlung
glaubhaft einräumt und zu einer Wiedergutmachung bereit
ist.
Wenn
beide Parteien mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
einverstanden sind und eine Klärung/Lösung des Konfliktes
erzielen möchten. |
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| Schadenswiedergutmachung: |
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| Eine
spezielle Form des TOA ist die reine materielle
Schadenswiedergutmachung.
Hierbei
müssen nicht notwendigerweise die Parteien ein
Ausgleichsgespräch führen bzw. müssen nicht natürliche
Personen betroffen sein.
Im Mittelpunkt steht die Feststellung des entstandenen
Schadens sowie die Abklärung der Möglichkeiten der
Wiedergutmachungsmodalitäten. |
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Kontakt |
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| Adresse:
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Harpener
Feld 14
44805 Bochum |
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Ansprechpartnerin: |
| Name |
: |
Frau
Martina Weisang |
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| Telefon |
: |
0234
-9554121 |
| Fax |
: |
0234
-9554199 |
| Email |
: |
toa@via-bochum.de |
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