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Täter - Opfer - Ausgleich

 

Was ist das?
Was kann der Geschädigte ?
Was kann der Schädiger ?
Wann ist er nötig?
Kontakt
 
 
 

Was ist das?

Darstellung:

1. Die Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktregelung hat 1997 die Arbeit in Bochum aufgenommen.

 

Auf der Grundlage des § 46 a StGB richtet die Fachstelle für Täter- Opfer - Ausgleich in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Bochum, der Polizei und Bochumer Gerichten dieses Angebot an Erwachsene im Landgerichtsbezirk Bochum.

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich:

Jede Straftat wird im Täter-Opfer-Ausgleich als ein Konflikt zwischen Schädiger und Geschädigtem gesehen.

 

Im Täter-Opfer-Ausgleich kann, mit Unterstützung einer neutralen Vermittlerin, der Konflikt zwischen Schädiger und Geschädigtem aufgedeckt, bereinigt und konstruktiv geschlichtet werden, materielle Wiedergutmachungsleistungen können vereinbart werden.


Durch diese Maßnahme wird der Konflikt außerhalb der Justiz gelöst und somit aus der Anonymität strafrechtlicher Instanzen auf eine private zwischenmenschliche Ebene transportiert.

 

Sowohl Schädiger als auch Geschädigter haben dadurch die Möglichkeit sich als gleichberechtigte Menschen mit Bedürfnissen und Gefühlen kennen zulernen und ernst zu nehmen.

 
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Was kann der Geschädigte?
Der Geschädigte kann:

Die persönliche Aussprache mit dem Schädiger kann dem Geschädigten die Verarbeitung der Tat erleichtern.

 

Es wird ihm ein Forum gegeben, um seine Gefühle wie Angst, Wut, Empörung und Schmerz zum Ausdruck zu bringen. Dabei kann er Unterstützung bei der Verarbeitung bzw. Verringerung der materiellen und psychischen Beeinträchtigung bekommen.

Er wird ernst genommen mit dem was er erlitten hat, und die Gefahr von Folgekonflikten kann dadurch reduziert werden.

 

Der Geschädigte hat die Möglichkeit Wiedergutmachungsleistungen zu erhalten, die er sonst erst nach einem zusätzlichen und langwierigen Zivilprozess unter Umständen erhalten würde.

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Was kann der Schädiger ?
Der Schädiger kann:
Der Schädiger setzt sich, durch die direkte Begegnung mit dem Geschädigten, mit dem von ihm begangenen Unrecht und den Folgen der Tat bewusst auseinander. 

Die direkte Konfrontation mit dem Geschädigten soll eine mögliche Bagatellisierung seines Handelns, oder der sich für den Geschädigten aus der Tat ergebenden Folgen reduzieren. 

Der Schädiger lernt die Konsequenzen seiner Tat zu tragen und Verantwortung zu übernehmen. 

Durch die Auseinandersetzung mit der Tat und deren Folgen nimmt er den Geschädigten ernst und es kann erreicht werden, dass der Schädiger dadurch Einsichten hinsichtlich seines zukünftigen Verhaltens und Handelns gewinnt. Gefühle wie Reue oder ein Bedürfnis nach Entschuldigung können ausgesprochen werden.

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Schädiger und Geschädigter können:

Sie können in der gemeinsamen Auseinandersetzung mit der Tat und ihren Folgen innerhalb eines Ausgleichsgespräches eine Aussöhnung erleben und erhalten dadurch die Möglichkeit den sozialen Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Mit Unterstützung der Vermittlerin wird ihnen ermöglicht, einen konstruktiven Weg zum Ausgleich des (im)-materiellen Schadens zu finden.

 

Durch die aktive Wiedergutmachung des Schädigers werden gerichtliche Sanktionen gemindert oder eine Gerichtsverhandlung vermieden.

 

Die soziale Leistung des Schädigers im TOA sollte als Äquivalent für Strafe anerkannt werden und somit weitere Auflagen überflüssig machen.

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Wann ist er nötig ?
Wann ist ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich?
Wenn der Schädiger die ihm vorgeworfene strafbare Handlung glaubhaft einräumt und zu einer Wiedergutmachung bereit ist.

Wenn beide Parteien mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs einverstanden sind und eine Klärung/Lösung des Konfliktes erzielen möchten.

Schadenswiedergutmachung:
Eine spezielle Form des TOA ist die reine materielle Schadenswiedergutmachung.

Hierbei müssen nicht notwendigerweise die Parteien ein Ausgleichsgespräch führen bzw. müssen nicht natürliche Personen betroffen sein.
Im Mittelpunkt steht die Feststellung des entstandenen Schadens sowie die Abklärung der Möglichkeiten der Wiedergutmachungsmodalitäten.

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Kontakt
Adresse:

Harpener Feld 14
44805 Bochum

  
Ansprechpartnerin:
Name : Frau Martina Weisang  
Telefon : 0234 -9554121
Fax : 0234 -9554199
Email : toa@via-bochum.de
 
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